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   LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08 NZB   

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https://dejure.org/2009,15485
LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08 NZB (https://dejure.org/2009,15485)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.05.2009 - L 11 AS 499/08 NZB (https://dejure.org/2009,15485)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - L 11 AS 499/08 NZB (https://dejure.org/2009,15485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis - Fristbeginn - Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Vorkehrungen für den zeitnahen Erhalt von Postsendungen - gewissenhafte Prozessführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsorge bei Abwesenheit eines Prozessbeteiligten bzgl. gerichtlicher Postzustellung durch einen Zustellungsbevollmächtigen oder durch Nachsendeantrag bei der Post bei Beteiligung am gerichtlichen Verfahren und konkreter Anhaltspunkte für baldigen Posteingang von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Rechtsmittelfrist im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlenden Vorkehrungen des Klägers für den zeitnahen Erhalt von Postsendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08
    16 Im Regelfall müssen für die Zeit vorübergehender Abwesenheit von einer ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen getroffen werden, denn der Betroffene darf damit rechnen, dass ihm bei Frist- oder Terminversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder anderweitig eine nachträgliche Möglichkeit zu rechtlichem Gehör gewährt wird (vgl. BVerfGE 41, 332 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 06.10.1992 - 2 BvR 805/91, NJW 1993, S. 847).

    Anders verhält es sich, wenn der Betroffene den Eingang an ihn gerichteter Schriftstücke in der Zeit seiner Abwesenheit erwarten musste (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ; 34, 154 ; 41, 332 ).

  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08
    Trifft er eine entsprechende Vorsorge nicht, so kann er sich nach einer hierauf beruhenden Frist- oder Terminversäumung nicht darauf berufen, ihm sei das rechtliche Gehör nicht hinreichend gewährt worden ( BVerfG, Beschluss vom 07.08.2007, 1 BvR 685/07).Ebenso verhält es sich bei längerer Abwesenheit von mehr als sechs Wochen ( Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9.Aufl., § 67 Rdnr.7f ).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08
    Anders verhält es sich, wenn der Betroffene den Eingang an ihn gerichteter Schriftstücke in der Zeit seiner Abwesenheit erwarten musste (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ; 34, 154 ; 41, 332 ).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08
    Anders verhält es sich, wenn der Betroffene den Eingang an ihn gerichteter Schriftstücke in der Zeit seiner Abwesenheit erwarten musste (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ; 34, 154 ; 41, 332 ).
  • BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08
    16 Im Regelfall müssen für die Zeit vorübergehender Abwesenheit von einer ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen getroffen werden, denn der Betroffene darf damit rechnen, dass ihm bei Frist- oder Terminversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder anderweitig eine nachträgliche Möglichkeit zu rechtlichem Gehör gewährt wird (vgl. BVerfGE 41, 332 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 06.10.1992 - 2 BvR 805/91, NJW 1993, S. 847).
  • BGH, 24.07.2000 - II ZB 22/99

    Schuldhafte Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08
    Ist er insbesondere an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt und hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (vgl. BGH NJW 2000, S. 3143; VersR 1995, S. 810, 811; VersR 1992, S. 1373; NJW 1986, S. 2958).
  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08
    Anders verhält es sich, wenn der Betroffene den Eingang an ihn gerichteter Schriftstücke in der Zeit seiner Abwesenheit erwarten musste (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ; 34, 154 ; 41, 332 ).
  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94

    Bestehen eines Anspruchs auf Herausgabe von Teppichen und eines Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08
    Ist er insbesondere an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt und hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (vgl. BGH NJW 2000, S. 3143; VersR 1995, S. 810, 811; VersR 1992, S. 1373; NJW 1986, S. 2958).
  • BGH, 07.05.1986 - VIII ZB 16/86

    Schuldhafte Versäumung einer Frist bei Niederlegung auf der Poststelle

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08
    Ist er insbesondere an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt und hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (vgl. BGH NJW 2000, S. 3143; VersR 1995, S. 810, 811; VersR 1992, S. 1373; NJW 1986, S. 2958).
  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 237/91

    Keine Wiedereinsetzung bei längerer Abwesenheit des Rechtsmittelkägers

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08
    Ist er insbesondere an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt und hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (vgl. BGH NJW 2000, S. 3143; VersR 1995, S. 810, 811; VersR 1992, S. 1373; NJW 1986, S. 2958).
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